bei Erstversorgung bis zu drei Paar
bei Folgeversorgung ein Paar pro Kalenderhalbjahr
bei Erstversorgung bis zu zwei Paar
bei Folgeversorgung bis zu zwei Paar pro Kalenderjahr
1 Stück pro Jahr
Sollte die Rechnungsprüfung der Krankenkassen andere Angaben ergeben und kein Anspruch auf Kostenübernahme bestehen, verpflichte ich mich, die Kosten selbst zu tragen. Zusätzlich zur gesetzlichen Zuzahlung kann eine wirtschaftliche Aufzahlung für höherwertige Materialien und Verarbeitung anfallen.